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Am Samstag, 7. Dezember, ist in Reutlingen Landeswahlversammlung. Dabei stellen wir die Landesliste für die Bundestagswahl auf. Wer mitwählen möchte, kann kandidieren, um zur Landeswahlversammlung delegiert zu werden. Wahlberechtigt sind alle GRÜNEN-Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Kreis Tübingen (unabhängig von ihrer Gliederungszugehörigkeit!), die die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl erfüllen (also mindestens 18 Jahre alt und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind). Wählbar (um zur Landeswahlversammlung delegiert zu werden) sind Mitglieder mit Wahlberechtigung zur Bundestagswahl und Hauptwohnsitz oderMitgliedschaft im Kreisverband.
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